Allgemeine Geschäftsbedingungen
FIGHT & FLOW STUDIO | Stand 21. September 2026
§ 1 Vertragsabschluss
Der Mitgliedschaftsvertrag kommt durch Unterzeichnung, elektronischen Vertragsabschluss oder Annahme des Mitgliedschaftsantrags durch das FIGHT & FLOW STUDIO zustande.
Das Mitglied ist verpflichtet, Änderungen seiner persönlichen Daten, insbesondere seiner Anschrift, E-Mail-Adresse und Bankverbindung, unverzüglich mitzuteilen.
Bei minderjährigen Mitgliedern wird der Vertrag durch eine erziehungsberechtigte Person abgeschlossen.
§ 2 Leistungsumfang und Kursangebot
Das Mitglied kann die im jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag vereinbarten Kurse und Trainingseinheiten nutzen. Maßgeblich sind insbesondere das gewählte Trainingskontingent, die vereinbarte Trainingshäufigkeit und der gebuchte Leistungsbereich.
Soweit eine vorherige Buchung erforderlich ist, erfolgt diese über das vom FIGHT & FLOW STUDIO eingesetzte Buchungssystem, die App oder die Website.
Ein Anspruch auf die Durchführung eines bestimmten Kurses durch eine bestimmte Trainerin oder zu einer dauerhaft unveränderten Uhrzeit besteht nicht. Das FIGHT & FLOW STUDIO darf Kurszeiten, Trainerinnen, Kursinhalte und Räume aus sachlichen Gründen ändern, soweit der Gesamtcharakter und der wesentliche Leistungsumfang der Mitgliedschaft erhalten bleiben.
Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht auf andere Personen übertragbar. Nicht genutzte Trainingseinheiten können nur übertragen oder nachgeholt werden, wenn dies ausdrücklich im jeweiligen Mitgliedschaftsvertrag vorgesehen ist.
§ 3 Vertragslaufzeit Verlängerung und Kündigung
Die vereinbarte Erstlaufzeit beträgt je nach gewähltem Tarif einen Monat, zwölf Monate oder 24 Monate.
Mitgliedschaften mit einer Erstlaufzeit von zwölf oder 24 Monaten können mit einer Frist von 30 Kalendertagen zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt werden.
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich die Mitgliedschaft nach Ablauf der Erstlaufzeit auf unbestimmte Zeit. Sie kann anschließend jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
Monatlich kündbare Mitgliedschaften können mit einer Frist von 30 Kalendertagen gekündigt werden, soweit im Mitgliedschaftsvertrag kein früherer Kündigungszeitpunkt vorgesehen ist.
Die Kündigung kann in Textform, insbesondere per E-Mail an info@fightandflowstudio.de, oder über die dafür vorgesehene Kündigungsfunktion in der App erfolgen. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Zugang der Kündigung beim FIGHT & FLOW STUDIO maßgeblich. Mündliche Kündigungen werden nicht akzeptiert.
Das gesetzliche Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Eine vorübergehende Stilllegung der Mitgliedschaft kann insbesondere bei Schwangerschaft oder einer längerfristigen, ärztlich bestätigten Sportunfähigkeit vereinbart werden. Beginn, Dauer und Auswirkungen der Stilllegung bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Ein gesetzliches Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 4 Mitgliedsbeiträge und Zahlungsverzug
Die Mitgliedsbeiträge sind entsprechend der im Mitgliedschaftsvertrag festgelegten Zahlungsweise im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per SEPA-Lastschrift, soweit keine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
Das Mitglied hat für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen. Vom Mitglied zu vertretende Rücklastschriftkosten können in der tatsächlich entstandenen Höhe berechnet werden. Dem Mitglied bleibt der Nachweis gestattet, dass keine oder geringere Kosten entstanden sind.
Gerät das Mitglied mit fälligen Beiträgen in Verzug, kann das FIGHT & FLOW STUDIO den Zugang zu den Leistungen nach vorheriger Zahlungsaufforderung vorübergehend sperren. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.
Bei einem erheblichen Zahlungsrückstand kann das FIGHT & FLOW STUDIO den Vertrag nach erfolgloser Mahnung und angemessener Fristsetzung außerordentlich kündigen. Gesetzliche Zahlungs- und Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Ersparte Aufwendungen und anderweitig erzielte Einnahmen werden angerechnet.
Offene und fällige Forderungen können unter Beachtung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen an ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsdienstleister übergeben werden.
§ 5 Hausordnung und Sicherheit
Die jeweils geltende Hausordnung und die berechtigten Weisungen des Personals sind zu beachten. Die Hausordnung ist Bestandteil des Vertrags.
Mitglieder haben die Trainingsflächen, Geräte und sonstigen Einrichtungen pfleglich und entsprechend den Anweisungen des Personals zu benutzen. Wertgegenstände sollen nicht unbeaufsichtigt in den Räumlichkeiten zurückgelassen werden.
§ 6 Gesundheit und Eigenverantwortung
Das Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, vor der Teilnahme zu prüfen, ob es gesundheitlich zur Durchführung des Trainings in der Lage ist. Bei bestehenden Beschwerden, Verletzungen, Schwangerschaft oder gesundheitlichen Unsicherheiten soll vor Trainingsbeginn ärztlicher Rat eingeholt und das Trainingspersonal informiert werden.
Gesundheitliche Einschränkungen, die für eine sichere Durchführung des Trainings relevant sind, müssen der Trainerin vor Kursbeginn mitgeteilt werden. Das Mitglied hat Übungen entsprechend den Anweisungen des Personals und innerhalb seiner persönlichen körperlichen Belastungsgrenzen auszuführen.
§ 7 Haftung
Das FIGHT & FLOW STUDIO haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung das Mitglied regelmäßig vertrauen darf.
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände haftet das FIGHT & FLOW STUDIO nur nach den vorstehenden Haftungsregelungen. Dies gilt insbesondere für unbeaufsichtigt abgelegte Wertgegenstände.
§ 8 Vorübergehende Leistungshindernisse und höhere Gewalt
Kann das FIGHT & FLOW STUDIO seine Leistungen aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder anderer nicht zu vertretender Umstände vorübergehend nicht oder nur eingeschränkt erbringen, wird es das Mitglied unverzüglich informieren.
Soweit möglich und zumutbar, kann das FIGHT & FLOW STUDIO Ersatztermine, alternative Trainingsangebote oder eine entsprechende Verlängerung beziehungsweise Gutschrift anbieten. Zwingende gesetzliche Ansprüche des Mitglieds bleiben unberührt.
§ 9 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden entsprechend den geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Einzelheiten zu Art, Umfang, Zweck, Rechtsgrundlage und Dauer der Verarbeitung sowie zu den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des FIGHT & FLOW STUDIO.
§ 10 Änderung der Mitgliedsbeiträge
Nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit kann das FIGHT & FLOW STUDIO die Mitgliedsbeiträge für die Zukunft anpassen, wenn sich die für die Preisberechnung maßgeblichen Kosten nachweisbar verändern. Hierzu können insbesondere Miet-, Personal-, Energie-, Lizenz- und Betriebskosten gehören.
Die Änderung wird dem Mitglied mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Erhöht sich der Mitgliedsbeitrag, kann das Mitglied den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.
§ 11 Kursbuchungen Stornierungen und Ausfallpauschale
Soweit für einen Kurs eine vorherige Buchung erforderlich ist, erfolgt die Teilnahme ausschließlich über das vom FIGHT & FLOW STUDIO eingesetzte Buchungssystem, die App oder die Website.
Eine gebuchte Kursteilnahme kann bis spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn kostenfrei storniert werden.
Erfolgt die Stornierung weniger als 24 Stunden vor Kursbeginn oder erscheint das Mitglied nicht zum gebuchten Kurs, kann eine Ausfallpauschale von 21,00 Euro berechnet werden. Dies gilt auch, wenn das Mitglied die Buchung versehentlich vorgenommen oder den Termin vergessen hat.
Die Ausfallpauschale wird nicht erhoben, wenn das Mitglied nachweist, dass es die verspätete Stornierung oder das Nichterscheinen nicht zu vertreten hat. Dem Mitglied bleibt außerdem ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem FIGHT & FLOW STUDIO überhaupt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt; eine bereits gezahlte Ausfallpauschale wird darauf angerechnet.
§ 12 Foto Video und Tonaufnahmen
In den Räumlichkeiten des FIGHT & FLOW STUDIO können zu bestimmten Zeiten Foto-, Video- oder Tonaufnahmen zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit, Dokumentation und Werbung angefertigt werden. Geplante Aufnahmen werden den anwesenden Mitgliedern nach Möglichkeit vor Beginn durch einen Hinweis, eine Ankündigung oder eine entsprechende Kennzeichnung bekannt gegeben.
Mitglieder, die nicht aufgenommen werden möchten, können dies jederzeit dem Personal oder dem Aufnahmeteam mitteilen. Das FIGHT & FLOW STUDIO wird dies bei der Durchführung der Aufnahmen berücksichtigen.
Eine gezielte Aufnahme, auf der ein Mitglied erkennbar im Mittelpunkt steht, sowie deren Veröffentlichung auf der Website, in sozialen Netzwerken, in Printmedien oder in sonstigen Werbemitteln erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung oder einer anderen gesetzlichen Rechtsgrundlage.
Die Erteilung einer Einwilligung ist freiwillig und keine Voraussetzung für den Abschluss oder die Durchführung der Mitgliedschaft. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit einer bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt.
Bei minderjährigen Mitgliedern wird vor gezielten oder erkennbaren Aufnahmen und deren Veröffentlichung eine gesonderte Einwilligung der erziehungsberechtigten Person eingeholt. Zufällige oder lediglich beiläufige Abbildungen können im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verarbeitet werden. Die gesetzlichen Rechte der abgebildeten Personen bleiben unberührt.
§ 13 Minderjährige Mitglieder
Bei minderjährigen Mitgliedern wird der Vertrag durch eine erziehungsberechtigte Person abgeschlossen. Diese ist Vertragspartnerin und für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten, insbesondere die Zahlung der vereinbarten Beiträge und Gebühren, verantwortlich.
Soweit das minderjährige Mitglied allein zum Training kommen oder das Studio allein verlassen darf, sollte hierzu eine gesonderte Erklärung der erziehungsberechtigten Person eingeholt werden. Foto- und Videoaufnahmen minderjähriger Mitglieder richten sich zusätzlich nach § 12 dieser AGB.
§ 14 Änderungen dieser AGB
Änderungen dieser AGB können vorgenommen werden, wenn hierfür ein sachlicher Grund besteht, insbesondere aufgrund einer Änderung der Gesetzeslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, behördlicher Anforderungen oder technischer Abläufe, und das vertragliche Gleichgewicht dadurch nicht zulasten des Mitglieds wesentlich verändert wird.
Änderungen wesentlicher Vertragsbestandteile, insbesondere des vereinbarten Leistungsumfangs, der Vertragslaufzeit oder der Vergütung, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung oder richten sich nach den dafür vorgesehenen Regelungen dieser AGB.
Das FIGHT & FLOW STUDIO wird Mitglieder rechtzeitig in Textform über Änderungen informieren. Ein Schweigen des Mitglieds gilt nicht automatisch als Zustimmung, soweit dies nicht gesetzlich zulässig und in der Änderungsmitteilung ausdrücklich erläutert ist.
§ 15 Verbraucherstreitbeilegung
Das FIGHT & FLOW STUDIO ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.